Allgemeine Geschäftsbedingung der Sauna-Scharmuetzelsee.de
1. Vertragsbedingungen
1.1 Der Mieter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
1.2 Mit der Reservierung oder dem Vertragsabschluss zwischen dem Mieter und der Sauna-Scharmuetzelsee.de als Vermieter, vertreten durch Matthias Völler, hat der Mieter die vom Vermieter folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
1.3 Von den folgenden Bedingungen abweichende Vereinbarungen (Nebenabreden) werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Vermieter durch Unterschrift bestätigt werden.
1.4 Die mobile Sauna wird tageweise vermietet, d. h. von ca. 12 Uhr bis ca. 11 Uhr des nächsten Tages (ca. 24 Std.) Andere Mietzeiträume und Uhrzeiten bedürfen einer gesonderten Absprache.
Der Mieter muss bei Übergabe der mobilen Sauna einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Kann der Mieter bei Übergabe der mobilen Sauna diese Dokumente nicht vorlegen, wird der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten; Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
2. Vertragsgegenstand/Bestandteile
- Saunafass (max. für 4 Personen) mit Holzsaunaofen
- Saunazubehör (Aufgusskübel, Schöpfkelle, Sanduhr, Thermometer, Hydrometer, Kopfstützen, Kehrgarnitur, 1x Aufgussmittel, 1x Brennholz mit Korb, Feuerlöscher)
- PKW-Anhänger, Unterlegkeile, Anhängerschloss, Fahrzeugpapiere
3. Reservierung, Änderung, Rücktritt
3.1 Die Reservierung der mobilen Sauna mit Zubehör, die der Mieter per E-Mail bzw. Telefon tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung per E-Mail durch den Vermieter zustande.
3.2 Bei Verlängerung der Buchung gelten die gültigen Preise.
3.3 Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages für die mobile Sauna bleiben die Verpflichtungen des Mieters, die aus diesem Vertrag entstanden sind, in vollem Umfang erhalten und der Mietpreis wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
3.4 Eine Stornierung des Mietauftrages ist grundsätzlich zulässig. Es werden dem Mieter bei Stornierung folgende Preise berechnet: Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 25 % der Miete, 7 bis 13 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 % der Miete, 2 bis 6 Tage vor dem vereinbarten Termin 75 % der Miete, Weniger als 2 Tage vor dem vereinbarten Termin 100 % der Miete.
Dem Mieter bleibt in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Vermieter behält sich die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen (Forderung gegen Dritte, weiter Personalkosten etc.) vor.
4. Ausführung/Übergabe/Rückgabe
4.1 Der Vermieter ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen.
4.2 Der Mieter muss bei Übergabe der mobilen Sauna einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Kann der Mieter bei Übergabe der mobilen Sauna diese Dokumente nicht vorlegen, wird der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten; Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
4.3 Sofern nicht anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Mieter angegebene Adresse. Die mobile Sauna wird ausdrücklich an der vom Mieter gewünschten Stelle aufgebaut. Der Mieter gewährleistet eine Befugnis zur Aufstellung an der genannten Lieferadresse zu besitzen. Achten Sie darauf, dass die mobile Sauna auf ebenen (geraden) Flächen fest steht und ein Wegrollen verhindert wird.
4.4 Bei Anlieferung der mobilen Sauna durch den Vermieter erfolgt eine Einweisung in den korrekten Gebrauch und die Sicherheitsbestimmungen. Die mitgelieferten Saunaregeln sind während des Betriebs stets zu beachten und einzuhalten
4.5 Der Mieter hat sich vor Mietantritt von dem Zustand aller ausgehändigten Gegenständen sowie deren vollständigen und korrekten Eintragung wie auch sichtbare Schäden an der gemieteten Sache auf dem Übergabeprotokoll zu überzeugen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll den Zustand der Sauna und die Anzahl des Zubehörs.
4.6 Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den
Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen. Zur Absicherung dieser Ansprüche hat der Mieter vor Übergabe eine Kaution in Höhe von 200€ beim Vermieter zu entrichten. Der Vermieter ist berechtigt die Übergabe der mobilen Sauna bis zum Erhalt der Kaution zu verweigern.
4.7 Die Mietobjekte werden im funktionstüchtigem und ordnungsgemäßen, gereinigten und desinfizierten Zustand übernommen und in ebensolchem, besenreinem Zustand zurückgegeben. Für grobe Verunreinigungen/Beschädigungen (Getränkeflecke, Kaugummi, Kerzenwachs; Vandalismus, Rauch- und Brandspuren, usw.) wird der Mieter haftbar gemacht (i.H. von bis zu 2000,- Euro.)
4.8 Der Mieter ist verpflichtet, die mobile Sauna zum Ablauf der Mietzeit dem Vermieter in vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben. Der Mieter hat die mobile Sauna und das gemietete Zubehör sauber an den Vermieter zurückzugeben. Der Boden ist zu kehren, gegebenenfalls feucht zu wischen und der Aschekasten des Ofens ist vor Übergabe zu leeren, daher bitte 2 Stunden vor Übergabe der mobilen Sauna kein weiteres Brennholz im Saunaofen nachlegen.
4.9 Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen pfleglich und in vorgeschriebener Weise zu benutzen. Alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder zweckwidrigen Einsatz verursacht wurden, gehen zu Lasten des Mieters i. H. von bis zu 2000,- Euro bei Reparatur. Bei Totalschaden beträgt die Selbstbeteiligung des Mieters 2000,- Euro.
4.10 Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
5. Nutzungsbedingungen
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Die Sauna ist während des gesamten Betriebszeit zu beaufsichtigen.
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Die Sauna darf nur auf autorisierten Flächen aufgestellt werden.
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Die Sauna darf nicht unter Bäume, Dächer, Vordächer, Carports oder in waldbrandgefährdete Gebiete abgestellt werden.
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Die Sauna muss immer vor Betrieb gesichert werden (Stützrad vorne, Kippstützen hinten, Handbremse, Unterlegkeile).
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Während des Betriebszeit darf der Saunaofen nicht berührt werden, da akute Verbrennungsgefahr besteht. Ausnahme ist das zum Befeuern/Nachheizen erlaubte öffnen der Ofentür mit Handschuhen.
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Die Saunatür darf zu keiner Zeit abgeschlossen, versperrt oder verstellt werden und muss im Betrieb jederzeit komplett geöffnet werden können.
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Das Rauchen in der Sauna ist verboten.
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In der Sauna kein offenes Feuer außer im Saunaofen.
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Es dürfen keine leicht brennbaren Materialien mit in die Sauna genommen werden.
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Die Sauna sollte textilfrei betreten werden.
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Seide und Polyester sind nicht geeignet für die Benutzung in der Sauna wegen der großen Hitzeentwicklung.
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Schmuck und Uhren müssen vor dem Saunagang abgelegt werden.
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Schuhe jeglicher Art müssen vor der Sauna ausgezogen werden.
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Es dürfen keine Gegenstände am, in oder auf dem Saunaofen gelagert werden.
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Die Saunasteine sind nicht zum Grillen geeignet.
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Die Saunasteine dürfen nicht durch andere Steine ersetzt werden.
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Der Ofen/die Sauna darf nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden.
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Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt in der Sauna verbleiben, auch wenn diese außer Betrieb ist. Eltern haften für ihre Kinder.
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Es dürfen sich keine geistig oder körperlich beeinträchtigte Menschen unbeaufsichtigt in der Sauna aufhalten.
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Die Sauna darf nicht unter Drogen oder Alkoholeinfluss genutzt werden.
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Zum Aufguss darf ausschließlich nur das vom Vermieter bereitgestellte Aufgusskonzentrat genutzt werden.
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Es darf kein Alkohol in der Sauna als Aufguss verwendet werden.
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Es darf sich kein reiner Alkohol in der Sauna befinden, Explosion und Brandgefahr.
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Es dürfen keine explosiven Stoffe, z.B. Haarspraydosen mit in die Sauna.
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Es darf keine Pyrotechnik mit in die Sauna genommen werden.
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Jegliche Art von elektronischen Geräten, z.B. Handy, dürfen nicht in die Sauna mitgenommen werden, da diese durch die Hitze beschädigt werden könnten.
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Es dürfen keine Tiere in die Sauna mitgenommen werden.
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Kein Schweiß aufs Holz Tropfen lassen, daher Saunatuch benutzen.
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Weder Speisen noch Getränke mit in die Sauna hineinnehmen.
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Wenn Sie unter Klaustrophobie leiden, ist die Sauna ungeeignet
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Ein Aufheizen der Sauna über 100 Grad Celsius ist nicht zulässig, in dem Fall bitte alle Türen und Fenster öffnen und für Abkühlung sorgen.
Sollten diese Nutzungsbedingungen nicht beachtet werden, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter Schadensersatzpflichtig.
6. Haftung
6.1 Die Angabe inkorrekter Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw.
Zahlungsmittel führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten mit sich.
Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen.
6.2 Weiterhin geht während der Mietdauer die Betriebsgefahr für die Nutzung des mobilen Saunafasses auf den Mieter über. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen.
6.3 Eventuelle Kosten, z.B. Kosten für unerlaubtes Abstellen der mobilen Sauna während der Mietdauer, werden dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt.
7. Unfälle/Diebstahl/Anzeigepflicht
7.1 Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigem Schaden hat der Mieter die Pflicht, unverzüglich die Polizei zu verständigen und den Schaden dem Vermieter schnellstmöglich anzugeben. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen.
7.2 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 5 Stunden nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten zu unterrichten.
7.3 Während der Mietdauer geht die komplette Haftung auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Mitsaunierenden.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Inkorrekte Angaben bei der Reservierung führen zur Stornierung des
Vertrages und der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet.
8.2 Der Vermieter bestimmt die Wahl des Zahlungsmittels.
Inhaber:
Matthias Völler
Am Hafen 18
15864 Wendisch-Rietz
Tel.: 0176-59413728
E-Mail: Sauna-Scharmuetzelsee@gmx.de
